Neuregelung im Pflanzenschutzgesetz

Agrartipp, 08.11.2015

Für wen ab dem 27. November ein Sachkundenachweis erforderlich wird.

Ab dem 27. November 2015 tritt im Pflanzenschutzgesetz eine Neuregelung in Kraft.

Zukünftig muss einjeder, der Pflanzenschutzmittel aktiv anwendet, über deren Anwendung berät oder die Mittel abgibt im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

Dieser muss von den hier genannten Personen einmalig unter www.pflanzenschutz‐skn.de beantragt werden.

Um den Sachkundenachweis in Kartenform zu erhalten, wird von dem Antragstellenden neben seinen persönlichen Daten lediglich ein Zeugnis verlangt, welches seine Qualifizierung im Pflanzenschutz nachweist (etwa Abschlusprüfung zum Landwirt / Gärtner oder Nachweis über Sachkundeprüfung).

(Quelle: Landwirtschaftskammer NRW)
 

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